Ab 13.12. gilt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) – das müssen Sie als Hersteller, Händler & Verband wissen

Bereits in wenigen Tagen gilt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung – ab dem 13.12.24. Dementsprechend schlägt sie derzeit Wellen. Wenn Sie sich im Moment fragen: “Was muss ich wegen der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung unternehmen?– dann können wir Ihnen hiermit helfen. Sie finden auf dieser Seite:

Interview mit Rechtsexpertin Dr. Manuela Martin

scireum-Geschäftsführer Michael Haufler hat die Expertin Dr. Manuela Martin, Rechtsanwältin und Partnerin bei RSM Ebner Stolz, zum Thema interviewt – und ihr die aktuell brennenden Fragen gestellt:

Folgende Abschnitte finden Sie im Video:

00:47 Was ist die Produktsicherheitsverordnung?
01:26 Wann tritt die neue Produktsicherheitsverordnung in Kraft?
01:47 Was sind die Auswirkungen auf den Onlinehandel?
05:29 Was bedeutet das je für offene / geschlossene Onlineshops?
08:29 Auswirkungen für den Großhandel
09:10 Auswirkungen für den Hersteller
10:26 Risiken: Was passiert bei einem Verstoß gegen die Verordnung?
13:12 Geltungsbereich Europäische Union

Die Anpassungen in OXOMI & SellSite

In unseren Produkten OXOMI und SellSite wurden mit den jeweils jüngsten Releases Anpassungen vorgenommen, die die notwendigen Informationen bei Marken hinterlegbar gemacht haben. Wir empfehlen allen Nutzern, diese Möglichkeit umgehend zu nutzen.

Q&A zur neuen EU-Produktsicherheitsverordnung
(General Product Safety Regulation, GPSR)

1) Was ist die EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988 (GPSR)?
Die GPSR, gültig ab dem 13. Dezember 2024, bringt neue Vorschriften zur Produktsicherheit und Informationspflicht für Hersteller, Fachgroßhändler und Händler. Ziel ist es, Sicherheitsstandards zu erhöhen und klare Produktinformationen für die Lieferkette bereitzustellen.

2) Welche Anforderungen müssen Hersteller erfüllen?
Hersteller müssen detaillierte Angaben bereitstellen, darunter:

  • Name, Handelsname oder Marke sowie Postanschrift und elektronische Adresse.
  • Für Hersteller außerhalb der EU: Daten einer verantwortlichen Person in der EU (“Inverkehrbringer”).
  • Produktidentifikationsmerkmale wie Typ, Abbildung oder Seriennummer.
  • Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in einer verständlichen Sprache.
    Diese Informationen müssen sowohl auf dem Produkt als auch in den digitalen Daten vorhanden sein.


3) Was müssen Fachgroßhändler beachten?

Fachgroßhändler sind verpflichtet, Produkte vor dem Verkauf auf die Einhaltung der Informationsanforderungen zu prüfen. Produkte ohne die geforderten Angaben dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. OXOMI erleichtert Großhändlern den Zugang zu den notwendigen Informationen über erweiterte Schnittstellen.

4) Wie können Händler die Anforderungen in SellSite umsetzen?
In SellSite können notwendige Informationen zur Marke und dem Inverkehrbringer direkt gepflegt werden. Diese Informationen lassen sich auf der Artikeldetailseite anzeigen. Die Pflege erfolgt entweder manuell durch den Shopbetreiber oder automatisiert über die OXOMI Marken-Schnittstelle.

5) Wie unterstützt OXOMI bei der Umsetzung der GPSR?

  • Marken-Schnittstelle: Erweiterte Felder ermöglichen es, Pflichtinformationen wie Postanschrift und elektronische Adresse des Herstellers sowie Inverkehrbringers zu hinterlegen.
  • SellSite Integration: Shops, die den BrandService nutzen, erhalten die Pflichtinformationen, sofern diese in OXOMI gepflegt sind, und können diese auf Artikeldetailseiten anzeigen.
  • Erweiterte APIs: Die Product Data API und Product Sync API ermöglichen die Abfrage und Integration der Pflichtinformationen in bestehende Systeme.
  • Produktdatenblätter: HTML- und PDF-Datenblätter zeigen alle notwendigen Informationen gemäß der GPSR.


6) Findet die Verordnung auch im reinen B2B-Handel Anwendung?

Es ist derzeit nicht eindeutig geklärt, ob die Verordnung auf den reinen B2B-Handel anzuwenden ist. Einige juristische Einschätzungen gehen davon aus, dass die GPSR nicht für B2B gilt. Allerdings sind die Angaben verpflichtend, sobald Endverbraucher die Produkte erwerben können.

7) Was sind die Konsequenzen bei Nichteinhaltung?
Die Nichteinhaltung kann zu Verkaufsverboten, Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen führen. Besonders Großhändler und Händler tragen das Risiko, nicht konforme Produkte in Verkehr zu bringen.

8) Was sollten Hersteller, Großhändler und Händler jetzt tun?

  • Hersteller: Aktualisieren Sie Ihre Produkt- und Markeninformationen gemäß der neuen Anforderungen. Pflegen Sie die Pflichtinformationen an der Marke im OXOMI Backend.
  • Fachgroßhändler: Implementieren Sie Kontrollprozesse und nutzen Sie Tools wie OXOMI, um die Einhaltung sicherzustellen.
  • Händler: Nutzen Sie SellSite-Funktionen, um Pflichtinformationen korrekt darzustellen.

Die rechtzeitige Vorbereitung und Nutzung der digitalen Schnittstellen von OXOMI erleichtert die Umsetzung der Verordnung.

Sie haben Fragen an uns bezüglich der EU Produktsicherheitsverordnung und OXOMI / SellSite?
Dann kontaktieren Sie uns hier:

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