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OXOMI-Glossar

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Die OXOMI Leistungspakete gelten gleichermaßen für Handel, Industrie und Verbände. Das basic Paket enthält kein eigenes Portal und eignet sich daher nur für reine Inhalteanbieter (Hersteller), die per Partnerschaft die Portale anderer Unternehmen mit Inhalten beliefern möchten.

 

Eigene Inhalte

Die Menge an Dateien, die pro Inhaltstyp (Dokument, Video, Exposé, Artikel) eingestellt werden kann, ist je nach OXOMI-Leistungspaket begrenzt. Die Menge an Inhalten, welche von Händlern und Verbänden über Partnerschaften beziehen können ist hingegen unbegrenzt.

 

Partnerschaften

Partnerschaften sind eine enorm wichtige Funktionalität von OXOMI. Wer als Hersteller in OXOMI Inhalte für Händler und Verbände bereitstellt, hat die volle Kontrolle darüber, wer Zugang zu diesen Inhalten bekommt – dank der Partnerschaften. Solange keine Partnerschaft besteht, kann ein Händler / Verband keine Inhalte eines Herstellers beziehen. Beide Seiten können eine Partnerschaft anfragen, die andere Partei muss anschließend bestätigen. So werden bestehende Geschäftsbeziehungen in OXOMI abgebildet. Die Anzahl der Partnerschaften, die ein Anbieter bestätigen kann, ist je nach OXOMI-Leistungspaket begrenzt und kann per Upgrade erweitert werden.

Gewichtungsfaktor

Eine Partnerschaft zu einem Unternehmen zählt im Regelfall auch nur als eine Partnerschaft in das Partnerschaftslimit des Accounts. Einige Unternehmen haben in OXOMI allerdings aufgrund ihrer überdurchschnittlichen Größe (bspw. Accounts großer Verbände) einen sogenannten “Gewichtungsfaktor”. Je nachdem wie groß dieser ist, zählt eine Partnerschaft mit einem solchen Unternehmen entsprechend mehr zur Erreichung Ihres Limits.

Exposés

Exposés sind Bilder, in denen beliebige andere OXOMI-Inhalte verknüpft werden können (z.B. Kataloge, Videos, Produktdaten). Ein Exposé enthält eine beliebige Anzahl Bilder, durch die geblättert werden kann. Das Limit Ihres Pakets bezieht sich auf die Gesamtzahl dafür verwendeter Bilder. Für das Bereitstellen von 360°-Exposés ist das gleichnamige Upgrade nötig.

 

Portale

Portale bringen Produktinformationen auf den Bildschirm – Ihren eigenen und den Ihrer Partner. Welche Inhaltstypen in Ihren Portale angezeigt werden können, ist abhängig von Ihrem Paket, bzw. den dazu gebuchten Upgrades. Alle Inhalte (Dokumente, Videos, Exposés, Artikeldaten), die Portale Ihres Accounts beziehen können, werden stets automatisch aktualisiert, sobald Sie in OXOMI eingestellt werden. Das Management von Produktinformationen für Innendienst und Außendienst wird so enorm vereinfacht. Die komplette Durchsuchbarkeit, die Möglichkeit Informationen zusammenzustellen, zu verlinken und vor allem per Schnittstelle an anderer Stelle zu integrieren (s. Infoplay) erleichtern den Arbeitsalltag der Nutzer spürbar.

 

Internationalisierung

OXOMI pro bietet die Möglichkeit, sowohl die Sprache als auch das Land als Filtermerkmal für einen Portalaufruf zu nutzen. Auf diese Weise steht einem mehrsprachigen OXOMI-Portal nichts mehr im Wege.

 

mobile Nutzung

Das Upgrade „mobile Nutzung“ ermöglicht in Ihren Portalen das Abrufen der Inhalte auch auf mobilen Endgeräten. Basis ist HTML5, das Adobe Flash Plugin wird nicht benötigt.

 

Infoplay

Infoplay ist der integrierte Enterprise-Service-Bus von OXOMI. Infoplay liefert zahlreiche Schnittstellen und vernetzt so OXOMI-Portale mit Ihrem bestehenden IT-Umfeld. Übliche Anwendungen sind z.B.:

  • Onlineshop-Anbindung
  • Warenwirtschaftssystem-Anbindung
  • Single-Sign-On für Intranetportale

 

OXOMI Data API

Die OXOMI Data API ist eine Schnittstelle, die es Nutzern ermöglicht, strukturierte Artikeldaten aus OXOMI abzufragen. Über die bereitgestellten Services können Drittsysteme, wie zum Beispiel ein PIM-System (Produkt-Informations-Management) leicht und performant mit umfangreichen und strukturierten Produktinformationen befüllt werden.

 

Informationen zum Vertrag

Da es sich um Software-Lizenzgebühren handelt, gelten alle Verträge mit unbegrenzter Laufzeit, sofern keine Kündigung erfolgt. Wir sind von unserem Produkt überzeugt – die Kündigungsfrist beträgt daher einen Monat. Die Abrechnung erfolgt jährlich, Rechnungsstellung erfolgt am Jahresanfang im Voraus für das laufende Kalenderjahr. Im Falle einer Kündigung erhalten Sie eine Gutschrift.

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